Krankenausfälle finanziell absichern

Optiplan KT

  • OPTIPLAN KTA für Angestellte mit vorübergehender Tätigkeitseinschränkung
  • OPTIPLAN KTS für Selbständige mit vollständiger, teilweiser oder eingeschränkter Tätigkeitseinschränkung

  • Laufzeiten bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres

Mit dem OPTIPLAN KT leistet Optisano – ähnlich einer Krankentage­geld­versicherung – eine finanzielle Absicherung im Fall einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung bzw. nachweislichen Arbeitsunfähigkeit. So besteht die Möglichkeit, Verdienst­ausfälle (teilweise) zu kompensieren.

Einfach besser finanziell abgesichert.

Sie sind als Unternehmer oder Gewerbetreibender selbständig oder als Angestellter tätig? Demnach sind Sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung versichert. Was Ihnen fehlt ist eine vollumfängliche oder ergänzende Absicherung für den Ausfall von Einkünften bei einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Nur so bekommen Sie bei einem Krankheitsausfall tatsächlich entweder Ihr gesamtes regelmäßiges Nettoeinkommen ersetzt oder können ein zu geringes Krankentagegeld der Krankenkasse aufstocken.

Ein Krankentagegeld so flexibel wie Sie selbst.

Der Optiplan KT bietet die Möglichkeit, Verdienstausfälle (teilweise) durch Geldleistungen zu kompensieren. Er orientiert sich an der Kranken-tagegeldversicherung der Versicherungsbranche. Optisano bietet den Optiplan KT in der Form KTA für Angestellte und als KTS für selbständig tätige Personen an.
Der Optiplan KT beinhaltet eine Karenzzeit, innerhalb der eine Geldleistung nicht beantragt werden kann, d.h. Geldleistungen werden erst ab einer bestimmten Dauer der Berufsunfähigkeit durch Optisano geleistet. Die genaue Dauer dieser Karenzzeit ergibt sich aus der jeweils abgeschlossenen Stufe. Beim Optiplan KTA 42 beträgt sie 42 Tage, während sie beim Optiplan KTS 21 21 Tage umfasst.

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