Selbstbehalt auch im Alter optimieren

Optiplan SB S65

  • Finanzielle Kompensation des vereinbarten Selbstbehaltes über 65 Jahre

  • Voraussetzung: Private Krankenversicherung in Deutschland

  • Komfortable Erstattungsstufen in 100-Euro-Schritten

Mit dem OPTIPLAN SB sichern Sie Kosten aus ambulanten und stationären Behandlungen sowie Zahnbehandlungen ab, die vom privaten Krankenversicherer aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts nicht bezahlt bzw. erstattet werden.

Gehen Sie auf Nummer Sicher.

Für privat Krankenversicherte steigen im Alter nicht selten die Beiträge. Viele Versicherte stellen deshalb im Laufe ihres Lebens auf eine Selbstbeteiligung um, die den Versicherungsbeitrag senkt – vor allem wenn Leistungen nicht abgerufen werden aufgrund guter Gesundheit. Was aber bleibt ist das Risiko, die Selbstbeteiligung doch in Anspruch nehmen zu müssen. Hier kommt Optiplan SB S65 ins Spiel, der speziell auf die Ansprüche älterer Versicherter in privaten Krankenversicherungen ausgerichtet ist.

Damit können Sie rechnen.

Der Optiplan SB S65 bietet die Möglichkeit durch die Zahlung stufenweise gestaltbarer Beiträge bestehende Selbstbehalte bei der privaten Krankenversicherung für Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahrs zu kompensieren. Die Beiträge können in unterschiedlichen Stufen zu je 100 EUR-Schritten vereinbart werden und werden zur Erstattung ambulanter und stationärer Behandlungen sowie für Zahnbehandlungen genutzt, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts nicht durch die private Krankenversicherung abgeleistet werden. Die Beitragshöhe für den Optiplan SB S65 richtet sich nach dem Eintrittsalter des Teilnehmers. Über weitere Details und Informationen informiert unsere Produktinformation.

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