
Mit dem OPTIPLAN Standard holen Sie einfach noch mehr aus Ihrer privaten Standard-Krankenversicherung raus: Nicht erstattungsfähige Kosten für gehobene Arzthonorare oder privatärztliche Leistungen bei ambulanten, belegärztlichen oder zahnärztlichen Kosten werden bis zu einer 2,3-fachen Höhe der Kosten (GOÄ oder GOZ) übernommen.
Mit Optiplan Standard ganz einfach besser behandelt werden.
Sie sind in einem Standardtarif einer Privaten Krankenversicherung versichert und möchten trotzdem in den Genuss verbesserter Leistungen kommen? Beispielweise aus nach Ihrem Tarif nicht erstattungsfähigen Kosten für ambulante ärztliche oder zahnärztliche Heilbehandlungen? Dann schaffen Sie mit dem Optiplan Standard die besten Voraussetzungen für optimale Heilungschancen.
Ambulant oder Zahnärztlich. Ihren Komfort wählen Sie selbst.
Mit dem Optiplan Standard haben Sie die Möglichkeit, Ihren Standardtarif für amulante oder zahnärztliche Leistungen zu optimieren: Optiplan Standard A23 erstattet dabei die nach GOÄ abgerechneten von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht erstatteten Honorare bis zu 2,3-facher Höhe. Der Optiplan Standard Z23 erstattet die nach GÖZ abgerechneten und von Ihrer PKV nicht erstatteten zahnärztlichen Honorare bis zu 2,3-facher Höhe. So können Sie ganz beruhigt ein bisschen mehr für sich selbst und Ihre Gesundheit erwarten.