Stationär in besten Händen

Optiplan Stationär

  • Erstattung bis zu 100% der ärztlichen Leistungen sowie der gesondert berechneten Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • 3-stufiges Erstattungsmodell für individuelle Beitragsgestaltung
  • Voraussetzung: Private oder gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder Österreich

Mit dem OPTIPLAN Stationär können Sie sich auf eine bessere Unterbringung und/oder Chefarztbehandlung zu absolut günstigen Konditionen verlassen. In drei Stufen deckt Optiplan Stationär Kosten eines medizinisch notwendigen stationären Aufenthalts ab, die von Ihrer bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen bzw. erstattet werden.

Optimal versorgt wenn es wirklich darauf ankommt.

Sie möchten als Privat- oder Kassenpatient im Krankenhaus die Sicherheit haben, nicht nur die aus der Versicherungsleistung angebotenen Grundversorgungen in Anspruch nehmen zu müssen, d.h. möglicherweise im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den jeweiligen diensthabenden Arzt? Ihr Wunsch ist ein ruhiges Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus? Dazu noch eine bessere Verpflegung? Und Sie möchten gerne von einer Spezialisten- bzw. Chefarztbehandlung profitieren? Dann sichern Sie sich jetzt erstklassige Leistungen mit dem Optiplan Stationär – basierend auf Ihren individuellen Wünschen.

Drei Stufen-Tarife für Ihre Genesung nach Plan.

Gerade im Krankenhaus möchten Sie sich keine Gedanken machen, wenn es um Ihren Komfort geht. Mit dem Optiplan Stationär haben Sie drei Stufen zu Wahl wenn es um die Kostenübernahme von stationären Leistungen geht:

Optiplan Stationär 1:

  • Kostenübernahme für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer
  • Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch einen Chefarzt bis zur GOÄ im Krankenhaus

Optiplan Stationär 2:

  • Kostenübernahme für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
  • Kostenübernahme für die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung durch einen Chefarzt bis zur GOÄ

Optiplan Stationär 3:

  • Erstattung der Differenz zwischen Einbettzimmer- zu Zweibettzimmerzuschlag für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung

Die Erstattungshöhen richten sich dabei bis zu 100% der Kosten innerhalb von Deutschland und bis zu 90% innerhalb der Europäischen Union (EU). Weitere Details entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Berechnungsbeispiel

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