
Der OPTIPLAN ZE erstattet Kosten im Rahmen der GOZ oder GOÄ für die Behandlung rund um den Zahnersatz (auch Inlay), die nicht von der bestehenden Privaten Krankenversicherung, Gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung übernommen werden.
Beste Voraussetzungen für das schönste Lächeln.
Sie sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Privaten Krankenversicherung mit Leistungsanspruch für Zahnersatzleistungen versichert – haben möglicherweise auch einen Zahnzusatztarif zu Ihrer gesetzlichen Versicherung? Dann holen Sie jetzt das Maximum heraus – für Ihre finanzielle Absicherung und für Ihr schönstes Lächeln. Denn mit dem Optisano ZE können sie einen Zahnzusatztarif unproblematisch aufstocken und so den Leistungsanspruch für Sie optimieren.
Zahngesundheit nach Plan.
Der Optiplan ZE bietet die Möglichkeit, durch Geldleistungen Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) für die Behandlung im Rahmen eines Zahnersatzes ersetzt zu erhalten, die nicht von einer Vorleistung umfasst sind.
Als Vorleistung gelten Erstattungen von der bestehenden privaten Krankenversicherung, einer privaten Zahnersatzzusatzversicherung, einem Wahltarif der Gesetzlichen Krankenversicherung mit oder ohne Selbstbehalt oder aber die Übernahme durch eine unterhaltene gesetzliche Krankenkasse. Zu den Kosten eines Zahnersatzes gehören auch die Kosten des Setzens einer Zahnfüllung („Inlay“).